Schulausspeisungsdienst (Mensadienst)

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Hier erhalten Sie Informationen zum Anmeldeverfahren, zur Bezahlung und zur Rückerstattung bzw. Übertragung des Mensaguthabens

Allgemeine Informationen
Schülerinnen und Schüler, die in der Gemeinde Eppan a.d.W. die Grund- oder Mittelschule besuchen, können am Schulausspeisungsdienst teilnehmen. Die Kinder müssen von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten angemeldet werden.

Anmeldung
Die Anmeldung zum Schulausspeisungsdienst erfolgt ausschließlich online über das Landesportal myCIVIS. Für die Anmeldung benötigen Sie eine SPID-Identität oder eine aktivierte Bürgerkarte.
Die Anmeldungen für das Schuljahr 2024/2025 erfolgen online vom 17. Mai bis 14. Juni 2024. Die Anmeldung muss jedes Jahr erneuert werden.

Bei Anmeldungen zum Schulausspeisungsdienst die nach der festgelegten Einschreibefrist eingereicht und angenommen werden, wird eine Verzugsgebühr in der Höhe von 20,00 Euro fällig. 

Bitte kontrollieren Sie vor der Anmeldung im Landesportal myCIVIS unter dem Punkt „ Mein Profil“ die Meldedaten und ändern Sie diese sollten sie nicht stimmen oder fehlen.

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    • SPID Anmeldung
    • Klicken Sie auf Ihren Namen an der rechte Seite des Bildschirms
    • Mein Profil
    • Meldedaten, Kontaktdaten, Wohnsitz, Domizil kontrollieren und gegebenenfalls ändern

Es gelten folgende Zulassungskriterien, wobei mindestens ein Kriterium erfüllt sein muss:
- Entfernung, mindestens 1 Kilometer Entfernung zur besuchten Schule
- Berufstätigkeit, Berufstätigkeit beider Eltern mit Angabe des Arbeitgebers und Arbeitszeiten
- Ganztagsklasse (GTG), Besuch der Ganztagsklasse in der Grundschule St. Michael in deutscher Sprache

Erstanmeldung

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Anleitung Erstanmeldung
 
Der Antrag auf eine Diät aus gesundheitlichen Gründen für Schülerinnen und Schüler kann nur online im Landesportal myCIVIS mit beigelegtem ärztlichen Zeugnis gestellt werden.

Zulassung
Nach Bearbeitung des Antrags erhalten Sie eine E-Mail ob Ihr Kind zum Schulausspeisungsdienst zugelassen wird.
Nach der Zulassung wird ein elektronisches Mensakonto eingerichtet, über das die Zahlungen abgewickelt werden können. Jede Schülerin und jeder Schüler erhält bei der Anmeldung einen PAN-Kodex, diesen benötigt man nur wenn die Zahlung durch Überweisung erfolgt und nicht durch die Onlinezahlung ePayS. Die Schulausspeisungsgebühren müssen im Voraus bezahlt werden. Das bedeutet, dass das Mensakonto ein Guthaben aufweisen muss, damit das Kind die Schulausspeisung in Anspruch nehmen kann. Die erste Aufladung von mindestens 50,00 Euro muss bis innerhalb 31. August erfolgen.

Bezahlung der Schulausspeisung
Die Zahlungen können online über das Zahlungsportal ePayS oder durch Banküberweisung erfolgen.

Zahlung online - ePayS

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    • Schulausspeisung - Details
    • Informationsbereich
    • Bezahlen mit ePayS  (die Mensagebühren für Geschwisterkinder können mit einem Zahlungsvorgang bezahlt werden)
    • Namen des Kindes und den gewünschten Betrag angeben
    • Weiter
    • Zugang mit Ihrer E-Mail-Adresse auswählen. Ihre E-Mail-Adresse angeben und Datenschutzerklärung akzeptieren
       Wählen Sie nun die gewünschte Zahlungsart aus:
        ◦ Zahlung mit Kreditkarte/Debitkarte
        ◦ Zahlung über das Bankkonto (Wenn Ihre Bank im Verzeichnis nicht aufscheint, auf my.bank klicken und Suchfunktion nutzen)
          Bei einer Überweisung von Ihrem Konto aus, benötigen Sie die Zugangsdaten Ihrer Bank-App

Zahlung – Überweisung  

    • Zahlung direkt auf das Schatzamtskonto der Gemeinde  bei der Raiffeisenkasse Überetsch der Gemeinde Eppan a.d.W.
    • Überweisung am Schalter Ihrer Bank
    • Überweisung von zu Hause aus über den Online-Banking-Dienst Ihrer Bank.
    • Verwenden Sie den IBAN  IT56D0825558160000300016241
    • Als Zahlungsgrund ist der PAN-Kodex sowie Vor- und Nachname der Schülerin oder des Schülers anzugeben.
       Bei mehreren Kindern ist für jedes Kind eine getrennte Überweisung erforderlich.  
       Die Quittung muss als Zahlungsbeleg aufbewahrt werden.  Beispiel: PAN 000000 Name Nachname

Kosten und Tarifreduzierung aus finanziellen Gründen
Der Betrag pro Mahlzeit wird vom Gemeindeausschuss festgelegt und beträgt für das Schuljahr 2024/2025 für Schülerinnen und Schüler:

ansässig in der Gemeinde Eppan a.d.W.:                4,50 Euro
nicht ansässig in der Gemeinde Eppan a.d.W.:     4,80 Euro

Ausschlaggebend für die Gewährung einer Ermäßigung sowie für deren Höhe ist der Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL). Dieser wird bei der Ausstellung der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) ermittelt. Der Antrag für die Gewährung der Tarifbegünstigung ist ausschließlich online ab August  über das Landesportal myCIVIS zu stellen. Anträge, die nach Beginn des Schuljahres gestellt werden, gelten als verspätete Anträge. Bei einem verspäten Antrag wird die Ermäßigung nicht rückwirkend gewährt. Der Online-Antrag zur Tarifreduzierung muss von jener Person durchgeführt werden, welche die Online-Anmeldung im entsprechenden Schuljahr durchgeführt hat.

Der Tarif ist in reduziertem Ausmaß wie folgt geschuldet:

    • mit Faktor wirtschaftliche Lage von 0,00 bis 1,20 in der Höhe von 50%
    • mit Faktor wirtschaftliche Lage von 0,00 bis 2,50 in der Höhe von 50% für Familien mit mindestens 4 Kindern
    

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    • Ansuchen um Tarifreduzierung
    • Ausfüllen der Felder: Nummer der FWL - Bescheinigung (1),  Ausstellungsdatum (2)  Faktor wirtschaftliche Lage an (3).

Rückerstattung oder Übertragung des Restguthabens
Bleibt auf dem Mensakonto am Ende des Schuljahres ein Guthaben übrig, wird der entsprechende Betrag automatisch auf das nächste Schuljahr übertragen. Sollte die Schule oder die Schulmensa nicht mehr besucht werden, wird das Restguthaben zurückerstattet. Die Erstattung des Restguthabens muss online über das Landesportal myCIVIS beantragt werden. Bitte füllen Sie hierzu das entsprechende Online-Formular aus. Das Restguthaben kann auch auf das Mensakonto eventueller Geschwisterkinder übertragen werden. In diesem Fall ist im  Landesportal myCIVIS das Formular "Übertragung des Restguthabens" auszufüllen. Der Online-Antrag um Rückerstattung oder Übertragung des Restguthabens muss von jener Person durchgeführt werden, welche die Online-Anmeldung im entsprechenden Schuljahr durchgeführt hat.

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    • Erstattung/Übertragung  des Restguthabens

Zahlungsbestätigung für die Steuererklärung

Die Aufstellung der getätigten Zahlungen ist ab Ende Februar des Folgejahres abrufbar. Sie können diese über das Landesportal myCIVIS herunterladen.

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