Wohnsitzverlegung

Ein neuer Wohnsitz muss bei Zuzug oder Umzug innerhalb der Gemeinde beim Meldeamt gemeldet werden.

Dienst aktiv

Wohnsitzverlegung

Für wen

Für alle Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz in die Gemeinde verlegen oder innerhalb des Gemeindegebiets ändern.

  • Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Eppan a.d.W., die sich rechtmäßig im Staatsgebiet aufhalten und die Wohnung, in der sie sich laut eigenen Angaben aufhalten, nicht willkürlich besetzen.
  • Ausländische oder EU-Bürger müssen außerdem nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt erfüllen.

Beschreibung

Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde zuziehen oder innerhalb Eppan a.d.W. umziehen, müssen Sie dem Meldeamt Ihren neuen Wohnsitz mitteilen.

So geht's

Füllen Sie das nachstehende Formular aus und senden Sie es als einzelne PDF-Datei von einer PEC-Adresse an eppan.appiano@legalmail.it zusammen mit einer Fotokopie Ihrer Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments, wenn das Formular nicht digital signiert ist oder wenn die PEC, von der es gesendet wird, nicht bei INAD registriert ist.

Füllen Sie das nachstehende Formular aus und senden Sie es als einzelne PDF-Datei von einer E-Mail-Adresse an buergerdienste@eppan.eu zusammen mit einer Fotokopie Ihrer Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments.

Was ist notwendig

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind:

  • Wohnsitzerklärung inklusive:
    • Unterschrift aller in der Erklärung angegebenen erwachsenen Haushaltsmitglieder
    • Ausweisdokumente aller in der Erklärung angegebenen volljährigen und minderjährigen Haushaltsmitglieder
  • Ersatzerklärung des Liegenschaftsinhabers, NUR wenn der Rechtstitel die Nr. 6 auf Seite 12 der Wohnsitzerklärung ist und nicht von Amts wegen festgestellt werden kann
  • Unterlagen gemäß Anhang A (für Nicht-EU-BürgerInnen)
  • Unterlagen gemäß Anhang B  (für EU-BürgerInnen)

Was Sie erhalten

Bestätigung über den Erhalt des Ansuchens.

Fristen und Fälligkeiten

Innerhalb von 20 Tagen nach Einzug in die Liegenschaft muss der Wohnsitzwechsel beantragt werden.
Die Eintragung in das Meldeamtsverzeichnis erfolgt in Echtzeit.
Innerhalb von 45 Tagen und nach positiven Kontrollen von Seiten der Gemeindepolizei wird das Verfahren stillschweigend abgeschlossen.
Bei negativen Kontrollen verlängert sich die Frist.

Kosten

Der Dienst ist kostenlos.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Zugang zum Dienst

Datei

Kontakte

Verantwortliche Organisationseinheit

Amt für allgemeine Dienste (Amt 1)

RATHAUSPLATZ 1, 39057 EPPAN AN DER WEINSTRASSE+39 0471 084444info@eppan.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 09.04.2026, 11:15 Uhr