Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft ist das Organ zur Unterstützung der Gemeinden bei der Prüfung von Plänen und Projekten zur urbanistischen und landschaftlichen Umwandlung des Gemeindegebiets und ist im Art. 4 L.G. 9/2018 geregelt.
Die Sektion Bauwesen der Gemeindekommission für Raum und Landschaft gibt im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Baugenehmigung eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Sinne des Artikels 76 Absatz 2 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 ab, sofern der Durchführungsplan keine präzisen Bestimmungen zur Baumassenverteilung, zur Charakteristik, zur Ästhetik und zur Bebauung enthält und sofern das Vorhandensein dieser Vorgaben nicht ausdrücklich vom zuständigen Gemeindeorgan bei der Genehmigung oder Bestätigung dieses Planes erklärt worden ist, und zwar in folgenden Fällen:
a) Neubaumaßnahmen laut Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe e) des Landesgesetzes Nr. 9/2018, bestehend in der Errichtung von neuen Gebäuden,
b) Maßnahmen zur baulichen Umgestaltung laut Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe d) des Landesgesetzes Nr. 9/2018 bestehend in einem, auch teilweisen, Abbruch mit, auch teilweisem Wiederaufbau von Gebäuden,
c) Neubaumaßnahmen laut Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe e) des Landesgesetzes Nr. 9/2018, bestehend in der oberirdischen Erweiterung von bestehenden Gebäuden,
d) auf Antrag des Bürgermeisters bei sämtlichen Eingriffen von besonderer Wichtigkeit oder von besonderer Komplexität, außer er verlangt im Einvernehmen mit der Sektion Bauwesen der Gemeindekommission für Raum und Landschaft, dass die Begutachtung durch die Gemeindekommission für Raum und Landschaft in vollständiger Zusammensetzung erfolgt.
Die Sitzungen der Gemeindekommission für Raum und Landschaft und der Gemeindekommission für Landschaft - Sektion Bauwesen finden jeden 2. Donnerstag des Monats statt.
Achtung: Die nächste Sitzung der Gemeindekommission für Landschaft - Sektion Bauwesen findet am Freitag 02. August 2024 statt!
• Abgabetermin für die Projekte und Unterlagen ist jeweils ca. 40 Tage vor der Sitzung.
Mitglieder
• Johannes Niederstätter (Sachverständiger für Baukultur)
• Cecilia Mittelberger (Sachverständige für Landwirtschafts- oder Forstwissenschaften)
• Bernhard Lösch (Sachverständiger für Landschaft)
Ersatzmitglieder
• Arch. Michael Baumgartner (Sachverständiger für Baukultur)
• Jutta Staffler (Sachverständige für Landwirtschafts- oder Forstwissenschaften)
• Arch. Ralf Dejaco (Sachverständiger für Landschaft)