Sekretariatsgebühren für Bauamtsakte + Rückerstattung von Gebühren für Bauamtsakte

Mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 546 vom 01.12.2020, abgeändert durch Gemeindeausschuss Nr. 723 vom 27.12.2022, wurden die Sekretariatsgebühren für Bauamtsakten festgelegt.

Die Sekretariats- und Bearbeitungsgebühren können auf das Schatzamtskonto der Gemeinde Eppan (IBAN: IT03N0825558160000300099007) überwiesen oder alternativ bei kleineren Beträgen direkt im Bauamt eingezahlt werden.

Als Einzahlungsgrund bitte angeben:

  • Liegenschaftsdaten (Parzellennummer)

Rückerstattung von Gebühren

Wenn die Gebühren, die Sie bezahlt haben (Bearbeitungsgebühren, Sekretariatsgebühren, Eingriffsgebühren) bzw. anderweitige Beträge nicht geschuldet waren oder höher sind als der geschuldete Betrag, können Sie die Rückerstattung dieser Summen beantragen.

Antrag um Rückerstattung Sekretariatsgebühren

12.10.2022

DEU