Allgemeine Information
Die Abwassergebühr wird jährlich berechnet. Zur Festlegung der Höhe des Tarifs wird die Menge des eingeleiteten Abwassers der Menge des bezogenen, entnommenen oder gespeicherten Wassers gleichgestellt, wobei diese Wassermengen mit geeigneten Messgeräten zu erheben sind. Ist im Haushalt kein Wasserzähler eingebaut, so werden 50 m³ Abwasser pro Person berechnet.
Rechnung 2024
Gebühren für die Dienstleistungen betreffend die Sammlung, Ableitung, Reinigung und Einleitung der Abwässer berechnet auf den Trinkwasserverbrauch des Jahres 2023:
Gebühr für den Sammlungs- und Ableitungsdienst der häuslichen Abwässer = 0,577 Euro/m³
Gebühr für den Reinigungsdienst der häuslichen Abwässer = 0,737 Euro/m³
1,314 Euro/m³ + 10 % MwSt.
Rechnung 2023
Gebühren für die Dienstleistungen betreffend die Sammlung, Ableitung, Reinigung und Einleitung der Abwässer berechnet auf den Trinkwasserverbrauch des Jahres 2022:
Gebühr für den Sammlungs- und Ableitungsdienst der häuslichen Abwässer = 0,40 Euro/m³
Gebühr für den Reinigungsdienst der häuslichen Abwässer = 0,63 Euro/m³
1,030 Euro/m³ + 10 % MwSt.
Der Anteil für die Amortisation der Darlehen der Gemeinde für die Trinkwasserleitungen wird mit 0,197 Euro/m³ + 10 % MwSt. berechnet.
Der Anteil für die Stromspesen der Gemeinde wird mit 0,069 Euro/m³ + 10 % MwSt. berechnet.
Industrielles Abwasser
Als industrielles Abwasser wird jede Art von Abwasser bezeichnet, welches aus Gebäuden oder Anlagen abgeleitet wird, in welchen Handelstätigkeiten oder die Herstellung von Gütern stattfinden, soweit es sich nicht um häusliches Abwasser und Niederschlagswasser handelt.
Für die Berechnung des Tarifes der industriellen Abwässer, die in die Kanalisation eingeleitet werden, wird die Formel gemäß Beschluss der Landesregierung vom 14.02.2017, Nr. 166 angewandt. Der Betrag des Koeffizienten "F" laut Tabelle 1 wurde wie folgt festgelegt:
Koeffizient "F": Abwassermenge (m³/Jahr) = Wert "F" (/Jahr)
V < 300 m³ = 55,00 Euro
301 m³ - 1.000 m³ = 70,00 Euro
1.001 m³ - 3.000 m³ = 90,00 Euro
3.001 m³ - 10.000 m³ = 120,00 Euro
V > 10.000 m³ = 170,00 Euro
+ 10 % MwSt.
Innerhalb 31. Januar jeden Jahres müssen die Inhaber, die gewerbliche Abwässer in die öffentliche Kanalisation ableiten, bei der Gemeinde, in deren Gebiet sich die betreffenden Produktionsstätten befinden, die Menge und die Qualität des im vorhergehenden Kalenderjahr abgeleiteten Abwassers melden (Formular siehe Ende der Seite).