Diese Gemeindeverordnung legt die Regeln für das Halten von Hunden fest. Hundehalter sind für das Wohlergehen ihrer Tiere und für mögliche Schäden verantwortlich. In öffentlichen Bereichen müssen Hunde immer an der Leine geführt werden. Außerdem sind Halter verpflichtet, den Hundekot auf allen öffentlichen Flächen sofort zu beseitigen.