Landschaftsrechtliche Genehmigungen im Zuständigkeitsbereich des Landes werden vom zuständigen Landesamt nach Beratung durch eine Kommission erteilt. Die Kommission besteht aus einem technischen Vertreter der betroffenen Gemeinde und den Mitgliedern der Landeskommission. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin bzw. die ernannten Vertreter können dabei angehört werden, um das Projekt zu erläutern. Die Kommission sorgt so für eine fachgerechte Prüfung und Abstimmung bei Projekten, die das Landschaftsbild und die Raumentwicklung betreffen.