Kommission für Unbewohnbarkeitserklärungen

Die Kommission für Unbewohnbarkeitserklärungen für die Amtsperiode 2025 - 2030 wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.48 vom 10.07.2025 ernannt. 

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Beschreibung

Gemäß Artikel 130, Absatz 1 des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, geändert durch Artikel 13, Absatz 1, Buchstabe g) des Landesgesetzes Nr. 6/2025, ist die Kommission für Unbewohnbarkeitserklärungen zu ernennen. 

Die Kommission besteht aus einem Vertreter der Sanitätseinheit, der dem gebietsmäßig zuständigen Dienstleistungsbereich für öffentliche Hygiene und Gesundheit angehört und einem Techniker der Gemeinde.

Die Kommission prüft und bewertet Fälle von Unbewohnbarkeit von Gebäuden und sorgt für die fachgerechte Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen.

Art der Organisation

Kommissionen

Adresse

RATHAUSPLATZ (ST. MICHAEL) 1, 39057 EPPAN AN DER WEINSTRASSE

Mitglieder

T.d.V. Alessandro Mascarello

Vertreter der Sanitätseinheit

T.d.V. Romina Valt

Vertreterin der Sanitätseinheit

Orte

Gemeinde Eppan a.d.W.

RATHAUSPLATZ 1, 39057 EPPAN AN DER WEINSTRASSE

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 17.11.2025, 17:43 Uhr