Das Generalsekretariat ist zuständig für die Verwaltungsorgane und deren Sitzungen, für den Bereich „Transparente Verwaltung“ sowie für Repräsentations- und Öffentlichkeitsarbeit. Zudem übernimmt es Aufgaben wie Wechsel- und Scheckproteste, die Protokoll- und Dokumentenverwaltung sowie die Beglaubigung von Dokumenten, Ersatzerklärungen von Notariatsakten und Unterschriftsbeglaubigungen (z. B. bei Verkaufserklärungen).