Besetzung von öffentlichem Grund und Raum für die Anwendung der entsprechenden Abgabe (COSAP)

Diese Verordnung der Gemeinde Eppan a.d.W. regelt die Gebühr (COSAP), die Bürger für das zeitweise oder dauerhafte Benutzen von öffentlichem Gemeindegrund zahlen müssen.

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Veröffentlichungsdatum

08.10.2015

Beschreibung

Diese Verordnung legt die Bestimmungen für eine Abgabe fest, die Bürger bezahlen müssen, wenn sie öffentlichen Grund und Boden der Gemeinde zeitweise oder dauerhaft nutzen (COSAP). Die Gebühr wird fällig, wenn öffentliche Flächen wie Straßen, Plätze oder Grünflächen zum Beispiel mit Tischen, Schildern, Baugerüsten oder Material belegt werden. Die Höhe der Abgabe richtet sich danach, wie lange der Grund besetzt wird, um welche Art von Fläche es sich handelt und wie groß der genutzte Bereich ist.

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Veröffentlichungsdatum

08.10.2015

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Zuletzt aktualisiert: 26.09.2025, 09:36 Uhr

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