Audio- und Videoaufnahmen der Gemeinderatssitzungen und der ständigen Ratskommissionen

Die Verordnung legt fest, wie und unter welchen Bedingungen Audio- und Videoaufnahmen von Gemeinderatssitzungen und Sitzungen der ständigen Ratskommissionen erfolgen dürfen.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

03.12.2019

Beschreibung

Die Gemeinde Eppan a.d.W. regelt in dieser Verordnung, wie Gemeinderatssitzungen und Sitzungen der ständigen Kommissionen gefilmt und aufgenommen werden dürfen. Die Aufnahmen werden live im Internet übertragen und fünf Jahre lang auf der Gemeindeseite gespeichert. Es gibt klare Regeln zum Datenschutz und zur Vermeidung von Störungen, und nur die Gemeinde oder die Presse dürfen Aufnahmen machen.

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Veröffentlichungsdatum

03.12.2019

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Zuletzt aktualisiert: 04.09.2025, 08:21 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen