Diese Anordnung regelt die Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen und öffentlichen Vorführungen, die – auch nur vorübergehend – an einem öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Ort im Gemeindegebiet von Eppan an der Weinstraße stattfinden. Sie definiert insbesondere die geltenden Meldepflichten, das Genehmigungsverfahren, die zulässigen Veranstaltungszeiten sowie die einzuhaltenden Sicherheitsauflagen.