Aktuelle Verkehrsbeschränkungen
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell geltenden Verkehrsbeschränkungen in unserer Gemeinde, gegliedert nach Fraktionen.
- Vom 14.04.2025 bis zum 30.09.2025, gilt von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, auf dem öffentlichen Parkplatz (oberhalb der Kletterhalle) in der Kapuzinerstraße ein Fahr- und Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen Baustellenfahrzeuge.
- Vom 05.05.2025 bis zum 05.10.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, gilt auf sieben Autoabstellplätzen auf der Westseite des öffentlichen Parkplatzes in der Kapuzinerstraße (bei der Raiffeisenhalle in St. Michael) ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung .
- Vom 19.05.2025 bis zum 19.06.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, wird in der Bahnhofstraße, ab der Kreuzung mit dem Unteralberweg bis zum Haus Nr. 55, der Gehsteig geschlossen und es gilt eine abwechselnde Einbahnregelung . Der Verkehr wird mittels Ampel geregelt. Für die Fußgänger wird ein Gehweg errichtet. Innerhalb der ob genannten Zeitspanne wird der Verkehr in den, von den Arbeiten, betroffenen Teilstücken entsprechend geregelt.
- Vom 26.05.2025 bis zum 20.06.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, wird der Pigenoer Weg ab dem Haus Nr. 30 bis zum Haus Nr. 25 (Stroblhof) für den Fahrzeugverkehr geschlossen . Der Citybus wird umgeleitet. Die Umleitung wird an Ort und Stelle ausgeschildert.
- Der Kreuzweg wird in den folgenden Abschnitten vom 16. Juni 2025 bis zum 18. Juli 2025täglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt , ausgenommen Anrainer:
- vom Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 15
- vom Haus Nr. 21 bis Haus Nr. 21A
- vom Haus Nr. 4 bis Haus Nr. 21
Die Umleitung wird vor Ort entsprechend ausgeschildert. Während des genannten Zeitraums wird der Verkehr in den betroffenen Bereichen entsprechend umgeleitet und geregelt.
- Am 17.06.2025 tritt von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr in der Bahnhofstraße beim Haus Nr. 56 eine wechselweise Einbahnregelung in Kraft und der Gehsteig wird gesperrt. Für die Fußgänger wird ein Ersatzgehweg eingerichtet.
Der Verkehr wird mittels Lotsen geregelt. Für denselben Zeitraum wird der Sillweg, von der Kreuzung mit der Bahnhofstraße bis zur Kreuzung mit dem Hugo-Zuber-Weg, für den Fahrzeugverkehr sowie der Gehsteig gesperrt . Die Fußgänger werden über den Hugo-Zuber-Weg umgeleitet. Die Umleitung wird vor Ort ausgeschildert.
- In der Zeit vom 03.06.2025 bis einschließlich 20.06.2025, täglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, wird der Stampflweg ab der Kreuzung mit der A.-Hofer-Straße bis zur Kreuzung mit dem St.-Anna-Weg für den Fahrzeugverkehr gesperrt . Die Umleitung wird an Ort und Stelle entsprechend ausgeschildert. Im gleichen Zeitraum, ebenfalls täglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, wird der Gehsteig in der A.-Hofer-Straße, ab der Kreuzung mit dem Stampflweg bis zum Haus Nr. 2, gesperrt und es tritt eine ampelgeregelte, wechselseitige Einbahnregelung für den Fahrzeugverkehr in Kraft.
- Fronleichnams- und Herz-Jesu-Prozessionen - St. Michael:
- Am 21. Juni 2025 gilt von 18:00 bis 22:00 Uhr ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung im Widumanger, auf dem St.-Michael-Platz und in der Goldgasse. Zudem kommt es zwischen 20:00 und 21:00 Uhr zu einer kurzfristigen Sperrung des Dorfzentrums St. Michael (J.-Innerhofer-Straße, Albertus-Magnus-Platz, Rathausplatz, J.-G.-Plazer-Straße, Goldgasse, St.-Michael-Platz, H.-Weber-Tyrol-Platz) für den Fahrzeugverkehr anlässlich der Fronleichnams-Prozession. Des Weiteren gilt von 18:00 bis 22:00 Uhr ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung im Widumanger, auf dem St.-Michael-Platz und in der Goldgasse. Zudem kommt es zwischen 20:00 und 21:00 Uhr zu einer kurzfristigen Sperrung des Dorfzentrums St. Michael (J.-Innerhofer-Straße, Albertus-Magnus-Platz, Rathausplatz, J.-G.-Plazer-Straße, Goldgasse, St.-Michael-Platz, H.-Weber-Tyrol-Platz) für den Fahrzeugverkehr anlässlich der Fronleichnams-Prozession.
- Am 29. Juni 2025 gilt von 7:00 bis 12:00 Uhr ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung auf dem St.-Michael-Platz und der Goldgasse. Zudem kommt es zwischen 9:45 und 11:00 Uhr zu einer kurzfristigen Sperrung des Dorfzentrums St. Michael (St.-Michael-Platz, Goldgasse, J.-G.-Plazer-Straße) für den Fahrzeugverkehr anlässlich der Herz-Jesu-Prozession.
Die Freiwillige Feuerwehr von St. Michael wird angewiesen, die Ortspolizei bei der Verkehrsregelung im Rahmen der oben genannten Prozessionen zu unterstützen.
- Der Sillweg wird von der Kreuzung mit der Bahnhofstraße bis zur Kreuzung mit dem Hugo-Zuber-Weg in folgenden Zeiträumen jeweils von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt:
- vom 04.06.2025 bis zum 07.06.2025
- vom 10.06.2025 bis zum 12.06.2025,
- sowie vom 14.06.2025 bis zum 16.06.2025.
Die Umleitung wird vor Ort entsprechend ausgeschildert. Im genannten Zeitraum jeweils von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr tritt in der Bahnhofstraße auf Höhe des Hauses Nr. 56 eine wechselseitige Einbahnregelung in Kraft. Die Verkehrsregelung erfolgt durch Lotsen.
- Der Wartlweg wird im Zeitraum vom 07.06.2025 bis zum 13.06.2025 täglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr ab der Kreuzung mit der Montiggler Straße (LS55) bis zum Haus Nr. 18 für den Fahrzeugverkehr gesperrt , mit Ausnahme der Anrainer.
- Xund'n Turnier / Südtiroler Firmencup - Von Donnerstag, 12. Juni 2025 ab 14.00 Uhr bis am Sonntag, 15. Juni 2025 um 12.00 Uhr gilt auf dem Parkplatz bei der Raiffeisenhalle ein Fahr- und Parkverbotmit Zwangsabschleppung und zwar:
- auf den gesamten Parkflächen rechts nach der Zufahrt zum Parkplatz und
- auf den ersten fünf Parkplätzen auf der rechten und linken Seite nach Beginn des Fußballfeldes;
- Von Freitag, 13. Juni 2025 ab 7.00 Uhr bis am Sonntag, 15. Juni 2025 um 12.00 Uhr gilt auf dem gesamten Parkplatz bei der Raiffeisenhalle ein Fahr- und Parkverbot mit Zwangsabschleppung .
- Im Zeitraum vom 01.06.2025 bis einschließlich 30.06.2025, täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, gilt auf den nachfolgend genannten öffentlichen Parkplätzen ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen hiervon sind Baustellenfahrzeuge:
- Kurzzeitparkplätze des Parkplatzes im Hugo-Zuber-Weg (Kreuzungsbereich Sillweg)
- Kurzzeitparkplätze des Parkplatzes im Sillweg (Kreuzungsbereich Hugo-Zuber-Weg)
- Im Zeitraum vom 10.06.2025 bis zum 03.10.2025, täglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, besteht im Reinspergweg auf Höhe der Hausnummer 9 eine Straßenverengung und infolgedessen tritt eine abwechselnde Einbahnregelung in Kraft .
- Vom 10.06.2025 bis einschließlich 27.06.2025 gilt täglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr auf der Bozner Straße ab der Esso-Tankstelle bis zur Kreuzung mit der Maderneidstraße sowie im Kreuzungsbereich Bozner Straße / Maderneidstraße eine abwechselnde Einbahnregelung. Zudem wird der Gehsteig in diesem Bereich gesperrt. In diesem Zeitraum wird die Zufahrtsstraße zum Haus Nr. 3H für den Fahrzeugverkehr gesperrt, ausgenommen Anrainer. Der Verkehr wird durch Lotsen geregelt. Innerhalb des genannten Zeitraums erfolgt die Verkehrsregelung in den von den Arbeiten betroffenen Straßenabschnitten entsprechend den Erfordernissen.
- Der Weisshausweg wird vom 10.06.2025 bis zum 20.06.2025, täglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, ab Haus Nr. 4 bis Haus Nr. 36 für den Fahrzeugverkehr gesperrt , ausgenommen für Anrainer. Die Umleitung wird vor Ort ausgeschildert.
- Gottesdienst im Sillweg bei der St. Antonius Kapelle - Der Sillweg wird am 13.06.2025 in der Zeit von 18:40 Uhr bis 20:00 Uhr im Abschnitt von der Kreuzung mit dem St.-Antonius-Weg bis zum Haus Nr. 68 für den Fahrzeugverkehr gesperrt .
- Festzelt im „Widumanger“ - Vom 03.06.2025 bis zum 15.10.2025 gilt auf dem Parkplatz „Widumanger“ ein Fahr- und Parkverbot mit Zwangsabschleppung.
- Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von über 2,30 m auf dem öffentlichen Parkplatz in der Bozner Straße (neuer Tetterparkplatz).
- Radspur entlang der Paulser Straße und zwar von der Maderneid Straße bis zum Haus Nr. 28 und entlang der Maderneid Straße und zwar vom Haus Nr. 4 bis zur Paulser Straße (ausgenommen der Trakt von 80m zwischen Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 18 ) wird beidseitig für jede Fahrtrichtung eine Radspur laut Art. 3, Absatz 1, Nr. 12-bis der St.V.O. und laut den vom Innenministerium vorgegebenen Kriterien ausgewiesen , welche bei Bedarf auch von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden dürfen, wobei diese beim Einfahren bzw. beim Befahren der Radspur den Fahrrädern immer die Vorfahrt gewähren müssen.
- Happymarkt: am Samstag 15. März 2025, 28. Juni 2025 und 27. September 2025jeweils von 6.00 bis 18.00 Uhr gilt folgende Verkehrsregelung:
- Fahrverbot für Anrainer, ausgenommen die Teilnehmer am Flohmarkt und Fahrräder, in der Bahnhofstraße ab der Kreuzung mit dem Albertus-Magnus-Platz bis zur Kreuzung mit dem Rathausplatz und auf dem Rathausplatz, ab der Kreuzung mit der Bahnhofstraße und bis zur Kreuzung mit dem Hans-Weber-Tyrol-Platz;
- Schließung der verkehrsbeschränkten Zone Josef-Innerhofer-Straße für Ladetätigkeiten, ausgenommen die Teilnehmer am Flohmarkt;
- die Zufahrt der Anrainer der verkehrsbeschränkten Zone Josef-Innerhofer-Straße erfolgt in diesem Zeitraum von Süden her über den St.-Anna-Weg;
- Bei Notwendigkeit: die Teilnehmer am Flohmarkt werden dazu ermächtigt, ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz „Lanseranger“ abzustellen.
- Öffentlicher Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz)
- Gebührenpflichtige Stellplätze an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr für eine maximale Parkdauer von 180 Minuten auf dem öffentlichen Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz): auf der Parkreihe an der Westseite des Parkplatzes (elf Parkflächen) und auf der südlichen Parkreihe (Doppelreihe) des Parkplatzes (17 Parkflächen und 16 Parkflächen)
- Die halbstündige Parkgebühr beträgt 0,70 Euro, wobei die erste Stunde nicht angerechnet wird, das entsprechende Ticket trotzdem gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden muss.
- Die fünf Parkflächen für Busse auf der Ostseite des Tetterparkplatzes werden gestrichen.
- Es werden 20 Parkflächen für Pkw auf der Ostseite des Tetterparkplatzes ausgewiesen.
- Neuregelung Goldgasse: Einbahnregelung von der J.-G.-Plazer-Straße kommend in Richtung Kreuzung Krafußweg
- Neue Regelung des Fußgängerverkehrs Ausweisung eines Fußgängerweges vom Lanseranger bis zur Bahnhofstraße
- Neuregelung Krafußweg:
- obligatorische Fahrtrichtung geradeaus beim Haus Nummer 10 in Richtung Goldgasse
- obligatorische Fahrtrichtung rechts in Richtung St.-Michael-Platz an der Kreuzung Krafußweg/Goldgasse
- Neuregelung St.-Michael-Platz:
- die drei Parkplätze für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz werden gestrichen;
- Ausweisung von fünf Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Ostseite des St.-Michael-Platz;
- Ausweisung eines gebührenpflichtigen Autoabstellpatzes am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
- Ausweisung von drei Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
- Streichung von einem gebührenpflichtigen Autoabstellplatz am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz
- Neuregelung Kreuzungsbereich im Hugo-Zuber-Weg beim Haus Nummer 29: Vorfahrt- und Anhaltepflicht gegenüber der Hauptstraße bei der Zufahrt zum Haus Nummer 25, Nummer 27 und Nummer 29.
- Neuregelung Bahnhofstraße(Verbindungsstraße Bahnhofstraße/Bahnhofplatz):
- Parkverbot mit Zwangsabschleppung von null bis 24 Uhr längs der Verbindungsstraße (ab dem Haus Nummer 64) in Richtung Bahnhofplatz;
- Ausweisung einer Sackgasse am Beginn der Verbindungsstraße beim Haus Nummer 64.
- Neuregelung Rosslaufweg:
- Vorfahrt- und Anhaltepflicht für den Fahrzeugverkehr auf der Gemeindestraße bei der Ausfahrt in die Mendelstraße - SS 42 im Kreuzungsbereich bei Km 234 + 650;
- Zufahrtsverbot für den von der Mendelstraße - SS 42 kommenden Fahrzeugverkehr zur Gemeindestraße beim Kreuzungsbereich bei Km 243 + 650;
- Einbahnregelung für den Fahrzeugverkehr auf einem Teilstück der Gemeindestraße, und zwar ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 bei Km 234 + 750 in Richtung der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
- obligatorischer Richtungspfeil nach links bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 1;
- Fußgängerübergang bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 20;
- Hinweis auf eine Sackgasse nach der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
- Ausweisung eines Fußgängerweges ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 - Km 243 + 750 entlang der Gemeindestraße bis zum Ende der ausgewiesenen Sackgasse;
- Vorfahrtspflicht für den auf dem Teilstück der Gemeindestraße vom Kreuzungsbereich mit der Mendelstraße - SS42 - Km 234 + 750 bis zur internen Kreuzung fahrenden Fahrzeuge gegenüber der internen Vorfahrtsstraße.
- Happymarkt: am Samstag 23. August 2025 und 25. Oktober 2025 jeweils von 6.00 bis 18.00 Uhr gilt in St.Pauls folgende Verkehrsregelung :
- Parkverbot mit Zwangsabschleppung von 0.00 Uhr bis 24.00 auf den zwei doppelten Parkreihen (rechte und linke Seite beim Zugang zum Schulhof) auf dem öffentlichen Parkplatz im Schloß Warth Weg.
- Der St. Justina Weg wird vom 23.06.2025 bis zum 19.07.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, im Abschnitt von der Kreuzung mit dem Paulser Platz bis zum Haus Nr. 4 für den Fahrzeugverkehr gesperrt . Die Umleitung wird an Ort und Stelle ausgeschildert. Der Citybus wird umgeleitet.
- „Albolina Film“ Filmaufnahmen
- Vom 29. Mai 2025 ab 12:00 Uhr bis zum 30. Mai 2025 um 03:00 Uhr gilt auf der Südseite des Parkplatzes im Schloss-Warth-Weg (beim Feuerwehrhaus St. Pauls) ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung auf einer Fläche von ca. 600 m² , ausgenommen davon sind Fahrzeuge des Veranstalters.
- Am 29.05.2025 im Zeitraum von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr wird der Fahrzeugverkehr im Huberfeldweg, beginnend ab dem öffentlichen Parkplatz bis zur Kreuzung mit der Unterrainer Straße, aufgrund von Filmaufnahmen mehrfach und kurzfristig unterbrochen (maximal 10 Minuten).
- Der St. Justina Weg ist von der Kreuzung mit dem Kreuzsteinweg bis zur Kreuzung mit dem Missianer Weg (beim Haus Nr. 1B) vom 29. Mai 2025, 13:00 Uhr, bis zum 30. Mai 2025, 03:00 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt , mit Ausnahme von Fahrzeugen der Veranstalter und der Anrainer;
Die Mitarbeiter des Veranstalters werden ermächtigt , die Verkehrsregelung durchzuführen. - Vom 05.05.2025 bis zum 25.06.2025 und vom 10.07.2025 bis zum 12.07.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, gilt auf dem Parkplatz im Schloss-Warth Weg (Ex-Gamberoni) auf einer Fläche von ca. 100m² ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen Fahrzeuge der Veranstalter.
- Konzert der Musikkapelle St. Pauls - Am 14.06.2025 gilt von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr ein Park- und Fahrverbot im Ortskern von St. Pauls:
- Paulser Platz ab der Kreuzung mit dem Schulweg;
- Paulser Straße ab der Haus Nr. 28 bis zum Paulser Platz;
- St.-Justina-Weg ab dem Altersheim bis zum Paulser Platz;
- Unterrainer Straße ab dem Parkplatz im Unterdorf bis zum Paulser Platz;Der Citybus wird umgeleitet;
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr von St. Pauls werden dazu ermächtigt , die Ortspolizei bei Aushilfsdiensten der Verkehrsregelung bei Bedarf zu unterstützen und diese anlässlich der Veranstaltung in St. Pauls durchzuführen.
- 10-jährige Jubiläum der Bar Mondschein - Am Sonntag, dem 15.06.2025, tritt von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf dem Paulser Platz auf vier Parkplätzen (gegenüber der Bar „Mondschein“) ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung in Kraft.
- Fronleichnams- und Herz-Jesu-Prozessionen St. Pauls:
- Am 15. Juni 2025 wird das Dorfzentrum St. Pauls (Unterrainer Straße, Feldweg, Schloss-Warth-Weg, Paulser Straße, Paulser Platz) zwischen 08:00 und 10:30 Uhr aufgrund der Fronleichnams-Prozession kurzfristig für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
- Am 27. Juni 2025 wird das Dorfzentrum St. Pauls (Schulweg, Schloss-Warth-Weg, Paulser Straße, Paulser Platz) zwischen 20:00 und 21:00 Uhr aufgrund der Herz-Jesu-Prozession kurzfristig für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Die Freiwillige Feuerwehr von St. Pauls wird angewiesen, die Ortspolizei bei der Verkehrsregelung im Rahmen der oben genannten Prozessionen zu unterstützen.
- Auf dem gesamten öffentlichen Parkplatz im Schloss-Warth-Weg wird ein durchgehendes Parkverbot für LKW erlassen.
- Auf dem öffentlichen Parkplatz im Schloss-Warth-Weg werden (bei der Feuerwehrhalle St. Pauls) drei Stellplätze auf der Ostseite für Fahrzeuge von Personen mit Behinderung reserviert .
- In der Paulser Straße gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h in beiden Fahrtrichtungen ab der Maderneidstraße bis zum Haus Nr. 28.
- Paulser Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab der Ex- Feuerwehrhalle (Haus Nr. 28) in Richtung Zentrum St. Pauls.
- Unterrainer Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab dem Parkplatz "Unterdorf" in Richtung Zentrum St. Pauls.
- Radspur entlang der Paulser Straße und zwar von der Maderneid Straße bis zum Haus Nr. 28 und entlang der Maderneid Straße und zwar vom Haus Nr. 4 bis zur Paulser Straße (ausgenommen der Trakt von 80m zwischen Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 18 ) wird beidseitig für jede Fahrtrichtung eine Radspur laut Art. 3, Absatz 1, Nr. 12-bis der St.V.O. und laut den vom Innenministerium vorgegebenen Kriterien ausgewiesen , welche bei Bedarf auch von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden dürfen, wobei diese beim Einfahren bzw. beim Befahren der Radspur den Fahrrädern immer die Vorfahrt gewähren müssen.
- Schulstraße: In der Paulser Straße werden folgende Vorkehrungen getroffen: Fahrverbot für Fahrzeuge von 7.15 bis 8 Uhr in der Paulser Straße für 100 Meter in Richtung Zentrum St. Pauls bis zum Haus Nummer 40.
- Vom 18.11.2024 bis zum 30.06.2025, gilt von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, auf zwei öffentlichen Autoabstellplätzen in der Marktstraße beim Haus Nr. 9 ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen Baustellenfahrzeuge.
- Feuerwehrfest der Freiwilligen Feuerwehr Girlan – Schreckbichl- An folgenden Tagen wird die Girlaner Straße ab der Kreuzung mit dem Girlaner Platz bis zur Kreuzung Am Eichamt (bei der Feuerwehrhalle) für den Fahrzeugverkehr gesperrt :
- von Freitag 20.06.2025 ab 18.00 Uhr bis am Samstag 21.06.2025 um 2.00 Uhr;
- von Samstag 21.06.2025 ab 17.00 Uhr bis am Sonntag 22.06.2025 um 2.00 Uhr;
- am Sonntag 22.06.2025 von 8.00 Uhr bis 23.00 Uhr;
Für den obgenannten Zeitraum werden die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Girlan – Schreckbichl dazu ermächtigt , die Verkehrsregelung durchzuführen.
- Am Samstag, den 21. Juni 2025, wird der Girlaner Platz in der Zeit von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr ab der Kreuzung mit der Girlaner Straße bis zur Kreuzung mit der St.-Florian-Straße für den Fahrzeugverkehr gesperrt . Die Zufahrt für die Anrainer der St.-Martin-Straße wird während dieser Zeit uneingeschränkt gewährleistet.
- Fronleichnams- und Herz-Jesu-Prozessionen Girlan:
- Am 22.Juni 2025 ist der Girlaner Platz zwischen der Kreuzung mit der Girlaner Straße und der Kreuzung mit der St.-Florian-Straße für den Fahrzeugverkehr von 8:00 bis 10:00 Uhr gesperrt. Zudem gilt auf dem Girlaner Platz in diesem Zeitraum ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung. Des Weiteren kommt es zwischen 10:00 und 11:00 Uhr zu einer kurzfristigen Sperrung des Dorfzentrums Girlan für den Fahrzeugverkehr anlässlich der Fronleichnams-Prozession.
- Am 28. Juni 2025 wird das Dorfzentrum Girlan zwischen 19:45 und 20:45 Uhr aufgrund der Herz-Jesu-Prozession kurzfristig für den Fahrzeugverkehr gesperrt
Die Freiwillige Feuerwehr von Girlan wird angewiesen, die Ortspolizei bei der Verkehrsregelung im Rahmen der oben genannten Prozessionen zu unterstützen.
- Neuregelung öffentlicher Parkplatz in der St.-Martin-Straße:
- ab sofort gilt ein durchgehendes Parkverbot für Lkw auf dem gesamten öffentlichen Parkplatz in der St.-Martin-Straße gebührenpflichtige Stellplätze
- auf den zwei mittleren Parkreihen auf dem Parkplatz in der St.-Martin-Straße an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr für eine maximale Parkdauer von 180 Minuten;
- die halbstündige Parkgebühr beträgt 0,50 Euro, wobei die erste halbe Stunde nicht angerechnet wird; das entsprechende Ticket muss trotzdem gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.
- Neue Verkehrsregelung in der Sigmundskroner Straße - Durchgehendes Parkverbot in der Sigmundskroner Straße in Richtung Dorfzufahrt Weststeite ab der Zufahrt zum Haus Nr. 12 bis zur Kreuzung mit der Sepp Kerschbaumer Straße.
- Fronleichnams-Prozession Frangart: Am 22. Juni 2025 wird das Dorfzentrum Frangart zwischen 19:30 und 20:45 Uhr aufgrund der Fronleichnams-Prozession kurzfristig für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Freiwillige Feuerwehr von Frangart wird angewiesen, die Ortspolizei bei der Verkehrsregelung im Rahmen der oben genannten Prozession zu unterstützen.
- Feuerwehrfest der Freiwilligen Feuerwehr Frangart - Am Freitag, den 13.06.2025, und am Samstag, den 14.06.2025, jeweils in der Zeit von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr, sowie am Sonntag, den 15.06.2025, von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr gilt auf den Parkplätzen in der Sigmundskroner Straße beim Festplatz in Frangartein Parkverbot mit Zwangsabschleppung;
- Am Freitag, den 13.06.2025, und am Samstag, den 14.06.2025, jeweils von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr sowie am Sonntag, den 15.06.2025, von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr wird die Sigmundskroner Straße vom Haus Nr. 1 bis zur Kreuzung mit der Sepp-Kerschbaumer-Straße für den Fahrzeugverkehr gesperrt;
- Die Sigmundskroner Straße wird am Sonntag, den 15.06.2025 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 9:30 Uhr im Abschnitt von der Kreuzung mit der Bozner Straße bis zur Grundschule Frangart für den Fahrzeugverkehr gesperrt;
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Frangart werden für den oben genannten Zeitraum zur Durchführung der Verkehrsregelung ermächtigt .
Derzeit gibt es in der Fraktion Montiggl keine Verkehrsbeschränkungen.
Derzeit gibt es in der Fraktion Unterrain keine Verkehrsbeschränkungen.
- Ausweisung des öffentlichen Parkplatzes im Missianerweg bei der Hausnummer 39 mit einer maximalen Parkdauer von 480 Minuten (8 Stunden), an Werktagen von Montag bis Samstag von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Diese Anordnung widerruft die Anordnung Nr. 10566 vom 19.09.2024.
- Öffentlicher Parkplatz im Hocheppaner Weg
- Die Stellplätze auf dem gesamten Parkplatz im Hocheppaner Weg sind von Montag bis Sonntag von 8 bis 22 Uhr gebührenpflichtig. Die Parkgebühr beträgt 4,50 Euro pro Tag. Das entsprechende Ticket muss gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.Außerhalb des obgenanten Zeitfensters gilt ein Parkberbot mit Zwangsabschleppung für alle Fahrzeuge.
Derzeit gibt es in der Fraktion Perdonig keine Verkehrsbeschränkungen.
Derzeit gibt es in der Fraktion Gaid keine Verkehrsbeschränkungen.
Derzeit gibt es in der Fraktion Berg keine Verkehrsbeschränkungen.
- Vom 29.03.2025 bis zum 27.06.2025, gilt täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, im Rittsteinweg beim Haus Nr. 73 eine abwechselnde Einbahnregelung .
- Vom 10.06.2025 bis einschließlich 12.06.2025, jeweils von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr, wird der Rittsteinweg im Abschnitt zwischen Hausnummer 72 und Hausnummer 77 für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Gleichzeitig tritt in diesem Bereich ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung in Kraft. Eine entsprechende Umleitung wird vor Ort ausgeschildert.
- Im Zeitraum vom 16. Juni 2025 bis einschließlich 27. Juni 2025, täglich in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, treten folgende verkehrsregelnde Maßnahmen in Kraft :
- Max-Sparer-Straße: Der Gehsteig im Abschnitt zwischen Haus Nr. 6 und Haus Nr. 15 wird gesperrt. Für den Fahrzeugverkehr gilt in diesem Bereich eine wechselseitige Einbahnregelung.
- Stanis Gruber Straße: Der Gehsteig ab der Kreuzung mit der Max-Sparer-Straße bis zum Haus Nr. 23 wird gesperrt. Für den Fahrzeugverkehr gilt in diesem Bereich eine wechselseitige Einbahnregelung und auf den öffentlichen Autoabstellplätzen beim Haus Nr. 30 gilt ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung.
Die Verkehrsführung in den von den Bauarbeiten betroffenen Bereichen erfolgt mittels Verkehrslotsen. Innerhalb des genannten Zeitraums wird der Verkehr entsprechend den Erfordernissen der Baustelle geregelt.
- Es gilt ab sofort eine Geschwindigkeitsbegrenzung in beiden Fahrtrichtungen von 30 km/h im Weingüterweg ab dem Haus Nr. 26 bis zum Haus Nr. 6.
- Es gilt ein Parkverbot auf fünf Stellplätzen auf dem öffentlichen Parkplatz im Lambrechtsweg gegenüber dem Kindergarten Gand an den Schultagen von 7.15 bis 15 Uhr, ausgenommen ermächtigte Fahrzeuge. Diese Anordnung widerruft die Anordnung Nummer 9789 vom 21. Februar desselben Straßenabschnitts, welche in Widerspruch zu dieser Anordnung steht.
Gebührenpflichtige Parkplätze in der Gemeinde Eppan - Abänderung der Gebühren
- Albertus-Magnus-Parkplatz, Hans-Weber-Tyrol-Platz, Bahnhofplatz (entlang des Lebensmittelgeschäftes), Kapuzinerstraße (Parkplatz entlang der südlichen und östlichen Begrenzungsmauer der Bibliothek), Maria-Rast-Weg - Parkplatz Gieseck, Parkplatz auf dem Michaelsplatz, Parkplatz Girlaner Platz und St.-Martin-Straße (Südseite der Pfarrkirche), Parkplatz Schloss-Warth-Weg ("Kössler"), Parkplatz Schloss-Warth-Weg, Parkplatz Schulweg (rechtsseitig), Parkplatz Bahnhofstraße (ab der Kreuzung mit dem Sillweg und bis zur Zufahrt zum Haus Nr. 60), Parkplatz St.-Martin-Straße und andere gebührenpflichtige Parkplätze in den Ortszentren: die erste halbe Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro;
- Parkplatz Hocheppanerweg Weg: Parktarif prot Tag 4,50 Euro;
- Parkplatz in der Bozner Straße (Tetterparkplatz): die erste Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro;
- Oberer Parkplatz Montiggl (Parkplatz 1): Parkdauer bis zu drei Stunden: 3 Euro, Parkdauer von drei bis fünf Stunden: 4,50 Euro; Parkdauer über fünf Stunden: 6,00 Euro;
- Unterer Parkplatz Montiggl (Parkplatz 2): nur Personenkraftwagen mit einem Parktarif von 2 Euro pro Stunde.