Verschiedene urbanistische und städtebauliche Themen wurden am 21.08.2025 in einer Gemeinderatssitzung besprochen und diskutiert. Dabei wurde unter anderem der Grundsatzbeschluss zum Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft (GProRL) bezüglich der Leitlinien und Grundsätze der Gemeindeentwicklung genehmigt. Zudem wurde eine Grafik vorgestellt, die die verschiedenen Akteure veranschaulicht, die gemeinsam an der Erarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogramms mitwirken.
Diese Leitlinien bilden die grundlegenden Prinzipien, die im Rahmen des Bürgerbeteiligungsprozesses aufgenommen und in die Ausarbeitung des programmatischen Teils des Gemeindeentwicklungsprogramms einfließen sollen. Zusammengefasst umfassen sie folgende zentrale Themen:
- Nachhaltigkeit – Ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte sollen ausgewogen berücksichtigt werden.
- Enkeltaugliche Entwicklung und lebenswerte Ortszentren – Förderung von Gemeinschaft, Handel und Infrastruktur in den Ortskernen.
- Leistbarer Wohnraum – Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei moderatem Bevölkerungswachstum.
- Nachhaltige Wirtschaftsstrukturen – Unterstützung lokaler Betriebe und Arbeitsplätze, insbesondere in Handwerk, Landwirtschaft und Sozialwirtschaft.
- Nachhaltige Mobilität – Ausbau von Rad-, Fußgänger- und öffentlichen Verkehrswegen zur Reduzierung des Individualverkehrs.
- Schutz und Stärkung sensibler Landschaftsräume – Erhaltung von Schutzgebieten, Biodiversität und Verbesserung des Mikroklimas.
Für den Erfolg des Programms ist eine enge Abstimmung aller Beteiligten von großer Bedeutung. Dabei wird besonders viel Wert darauf gelegt, dass die Bürgerinnen und Bürger aktiv eingebunden werden, um ihre Anliegen zu berücksichtigen und das Programm bestmöglich an den Bedürfnissen der Gemeinschaft auszurichten.