Der Durchführungsplan ist nach dem Bauleitplan das wichtigste Planungsinstrument für eine hochwertige und effiziente Gestaltung und Nutzung des öffentlichen und privaten Raumes. Er wird bei Wohn-, Gewerbe- und Tourismuszonen verwendet und definiert die Baumassenverteilung und deren Zweckbestimmung, die Gebäude- und Grenzabstände innerhalb der Zone, die wichtigsten Höhenmaße, die Zufahrten und Zugänge zu den Gebäuden, die Infrastrukturen und die Grünflächen. Der Durchführungsplan kann von den geltenden Bestimmungen des Bauleitplanes abweichen, die Zweckbestimmung und die Baudichte müssen jedoch beibehalten werden.
Auf Grundlage der gerechten Aufteilung der Baumassen und der Flächen regelt der Durchführungsplan auch die anteilsmäßigen Kosten für die notwendigen Erschließungsarbeiten.
Wie auch beim Bauleitplan hat die Gemeinde bei der Ausarbeitung des Durchführungsplanes die Planungshoheit und handelt im öffentlichen Interesse.
Es ist deshalb sinnvoll, mit der Gemeinde bereits vor Einreichung eines Bauprojektes die urbanistischen Rahmenbedingungen des Durchführungsplanes oder eine eventuelle Abänderung abzuklären, um die besten Lösungen oder Alternativen zu finden und einen reibungslosen Ablauf innerhalb des Genehmigungsverfahrens zu gewährleisten.
Für Beratungen oder Anliegen stehen die Mitarbeiterinnen der Dienststelle 3.2 Raumentwicklung den Bürgern und Projektanten gerne zu den gewohnten Öffnungszeiten unter den Telefonnummern 0471 084465 bzw. raumentwicklung@eppan.eu zur Verfügung.