Der Bauleitplan ist das wichtigste und oberste Planungsinstrument für die urbanistische Entwicklung der Gemeinde. Er definiert die verschiedenen Flächennutzungen wie Wohngebiete, Gewerbegebiete, Tourismuszonen, Zonen für öffentliche Einrichtungen, die wichtigsten Verkehrsverbindungen, die öffentlichen Parkplätze und die damit zusammenhängenden Baurechte, welche in den Durchführungsbestimmungen zum Bauleitplan geregelt sind.
Die Gemeinde hat die Planungshoheit über das gesamte Gemeindegebiet und somit die Aufgabe, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Siedlungsentwicklung der Gemeinde zu gestalten, zu steuern und zu fördern. Außerdem gewährt sie unter Berücksichtigung der Landschaft und der bebauten Umgebung sämtliche Baurechte.
Es ist deshalb wichtig, mit der Gemeinde bereits vor Einreichung eines Bauprojektes die urbanistischen Rahmenbedingungen wie landschaftliche Unterschutzstellungen, Denkmalschutz, Ensembleschutz, mögliche Baurechte usw. abzuklären, um die besten Lösungen oder Alternativen für den Bürger zu finden.
Für Beratungen oder Anliegen stehen die Mitarbeiterinnen der Dienststelle 3.2 Raumentwicklung den Bürgern und Projektanten gerne zu den gewohnten Öffnungszeiten unter den Telefonnummern 0471 084465 bzw. raumentwicklung@eppan.eu zur Verfügung.