Im Amtsblatt der Republik Nr. 10 vom 14. Jänner 2026 wurde das Dekret des Staatspräsidenten vom 13. Jänner 2026 veröffentlicht, mit welchem für Sonntag, 22. und Montag, 23. März 2026, das Verfassungsreferendum zur Bestätigung des Verfassungsgesetzes mit dem Titel: «Bestimmungen über das Gerichtswesen und die Einrichtung des Disziplinargerichtes», das vom Parlament verabschiedet und im Amtsblatt der Italienischen Republik 30. Oktober 2025, Nr. 253, veröffentlicht wurde.
Wahlkundmachung - Verfassungsreferendum am Sonntag, den 22. und Montag, den 23. März 2026
Wahlkundmachung - Verfassungsreferendum am Sonntag, den 22. und Montag, den 23. März 2026 (Fragestellung neu formuliert)
Die Abstimmung findet am Sonntag, von 7 Uhr bis 23 Uhr und am Montag von 7 Uhr bis 15 Uhr, statt.
Wer kann wählen
Zur Wahl werden jene Bürgerinnen und Bürger zugelassen, die am 22. März 2026 das 18. Lebensjahr vollendet haben und in den Wählerlisten eingetragen sind.
Wahlausweis
Für die Stimmabgabe benötigen Sie den Wahlausweis und einen Personalausweis.
Vom Gemeindewahlamt dieser Gemeinde:
- erhalten Sie ein Duplikat, sollten Sie den Wahlausweis verloren haben;
- erhalten Sie Ihren Wahlausweis, sollten Sie erst kürzlich Ihren Wohnsitz in diese Gemeinde verlegt haben. Bitte bringen Sie hierfür den Wahlausweis der vorherigen Wohnsitzgemeinde mit.
- erhalten Sie einen neuen Wahlausweis, wenn auf Ihrem aktuellen bereits alle verfügbaren Felder abgestempelt worden sind. Bitte bringen Sie hierfür den vollen Wahlausweis mit.
Zusätzlich zu den normalen Öffnungszeiten ist das Gemeindewahlamt hierfür wie folgt geöffnet:
- Freitag, 20.03.2026, von 08.00 bis 18.00 Uhr
- Samstag, 21.03.2026 von 09.00 bis 18.00 Uhr
- Sonntag, 22.03.2026 von 07.00 Uhr bis 23.00 Uhr
- Montag, 23.03.2026 von 07.00 Uhr bis 15:00 Uhr
Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Gemeindewahlamtes gerne zur Verfügung.
Stimmabgabe mit Begleitperson
Die Wählerinnen und Wähler mit Behinderung, die nicht imstande sind allein ihr Wahlrecht auszuüben, können ihre Stimme mit Hilfe einer frei gewählten Begleitperson abgeben. Die Begleitperson muss in den Wählerlisten der Gemeinde eingetragen sein.
Das eventuell von dem/der Vorsitzenden des Wahlsitzes verlangte ärztliche Zeugnis wird von den Amtsärzten/Amtsärztinnen ausgestellt, die vom Sanitätsbetrieb bestellt werden (Dienst für Hygiene in Bozen, Amba-Alagi-Straße 33, Tel. 0471 439211).
Die blinden Wählerinnen und Wähler können anstelle des ärztlichen Zeugnisses den Ausweis des italienischen Blindenverbandes vorweisen.
Wahlamt der Gemeinde Eppan a.d.W.
Rathausplatz 1
39057 Eppan a.d.W.
Tel. 0471 084119
E-Mail: buergerdienste@eppan.eu - zertifizierte Email: eppan.appiano@legalmail.it
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Innenministeriums, sowie der Internetseite des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und Internationale Kooperation unter www.esteri.it.