Versöhnung

Eheleute können beim Standesamt gemeinsam die Wirkungen ihrer Trennung aufheben – unabhängig von der Art der Trennung.

Dienst aktiv

Versöhnung

Für wen

Sie können in folgenden Fällen beantragen, eine Versöhnungserklärung abgeben:

  • Die Ehe wurde in der Gemeinde Eppan a.d.W. geschlossen, unabhängig vom derzeitigen Wohnsitz der Eheleute;
  • Die Ehe wurde in das Trauregister der Gemeinde Eppana.d.W. übertragenen, weil mindestens einer der Ehepartner den Wohnsitz in Eppan hat;
  • Die in der Gemeinde Eppan a.d.W. geschlossene religiöse Ehe oder die im Ausland geschlossene Ehe wurde in das Trauregister der Gemeinde Eppan a.d.W. übertragen.

Beschreibung

Die Eheleute können mit einer gemeinsamen Erklärung vor dem Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin die Wirkungen einer Ehetrennung auflösen, unabhängig davon, ob es sich um eine einvernehmliche Trennung, eine einvernehmliche Trennung mit Rechtsbeistand oder eine gerichtliche Trennung handelt.

So geht's

Nehmen Sie Kontakt zum Standesamt auf, um den Termin für die Unterzeichnung der Versöhnungserklärung zu vereinbaren.

Was ist notwendig

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind: Personalausweis oder gleichwertiges Ausweisdokument.

STANDESAMT
Für alle Fragen und Informationen wenden Sie sich an unsere Standesbeamten im Rathaus - Erdgeschoss Zimmer 6 A/B oder senden Sie eine E-Mail an buergerdienste@eppan.eu oder rufen Sie uns an: Telefonnummer +39 0471 084 457.

Was Sie erhalten

Eintragung der Versöhnung im Trauakt .

Fristen und Fälligkeiten

Es bestehen keine Fristen oder Fälligkeiten.

Kosten

Für diesen Dienst ist keine Gebühr geschuldet.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Zugang zum Dienst

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 05.05.2026, 09:01 Uhr