Elektronische Identitätskarte (EIK)

Die elektronische Identitätskarte dient als offizielles Dokument zur Bestätigung der Identität einer Person.

Dienst aktiv

Elektronische Identitätskarte

Für wen

Personen, die im nationalen Register der Wohnbevölkerung eingetragen sind und:

  • nicht im Besitz eines Personalausweises sind;
  • die im Besitz eines Personalausweises sind, dessen Gültigkeit abgelaufen ist oder innerhalb von 180 Tagen ablaufen wird;
  • deren Personalausweis gestohlen wurde, verloren gegangen oder beschädigt ist;
  • ihren Personalausweis in Papierform oder eine vor dem 31.01.2017 ausgestellte elektronische Identitätskarte (CIE) durch eine CIE der neuesten Generation ersetzen möchten.

Beschreibung

Die elektronische Identitätskarte ist ein Ausweis, mit dem die Identität einer Person bescheinigt wird.
Die Gültigkeit der elektronischen Identitätskarte beträgt:

  • 3 Jahre bei Kindern zwischen 0 und 3 Jahren
  • 5 Jahre bei Kindern und Jugendlichen zwischen 3 und 18 Jahren
  • 9 Jahre bei Erwachsene plus die Tage zwischen dem Datum der Antragstellung und dem Geburtsdatum des Inhabers

So geht's

Die Elektronische Identitätskarten werden nur nach Terminvereinbarung ausgestellt.
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an +39 0471 084114 oder +39 0471 084115 oder +39 0471 084116 von 8.00 bis 12.00 Uhr von Montag bis Freitag.

Im Meldeamt werden die für die Ausstellung des Ausweises erforderlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen. Dazu gehören das Lichtbild, die Unterschrift, der Fingerabdruck sowie gegebenenfalls eine Willenserklärung zur Organ- und Gewebespende. Anschließend wird eine Empfangsbestätigung für den eingereichten Antrag ausgestellt.

Der Antrag wird danach an die Staatsdruckerei und Münzprägeanstalt übermittelt. Dort wird die elektronische Identitätskarte produziert und per Einschreiben an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller versendet.

Die Zustellung erfolgt in der Regel innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen.

In der Zwischenzeit gilt die ausgestellte Empfangsbestätigung im Inland als gültiges Identifikationsdokument.

Was ist notwendig

  • Sanitätsausweis/Steuernummer;
  • Passfoto in Papierformat  (45 mm x 35 mm und nicht älter als 6 Monate), mit den für den Reisepass erforderlichen Eigenschaften oder in digitaler Form: das Foto muss eine Auflösung von mindestens 400 dpi haben und die Dateigröße darf 500 KB nicht überschreiten. Das Foto kann vorab an buergerdienste@eppan.eu übermittelt werden.
  • die verfallene bzw. verfallende oder beschädigte Identitätskarte.

Bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises ist eine Kopie der bei der polizeilichen Behörde abgegebenen Verlust- bzw. Diebstahlmeldung samt Kopie eines gültigen Erkennungsdokuments vorzulegen.

Minderjährige

Für die Minderjährigen wird der Antrag von den Eltern gestellt. Die Anwesenheit des/der Minderjährigen ist  ab dem 12. Lebensjahr immer erforderlich.
Kann ein Elternteil nicht persönlich erscheinen, ist es möglich, dass die Erklärung zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweises dem Meldeamt übermittelt bzw. vom anderen Elternteil vorgelegt wird.
Wenn die Identitätskarte ohne Gültigkeit für die Ausreise beantragt wird (z.B.: Nicht-italienische BürgerInnen), wird die Zustimmungserklärung nicht benötigt und der Antrag kann auch nur von einem Elternteil gestellt werden.
Die Unterschrift und der Fingerabdruck sind erst ab dem 12. Lebensjahr notwendig.

Sonderfälle

Änderung der Kontaktdaten:

Wenn Sie Ihre Telefon- und E-Mail-Kontakte in Bezug auf die Ausstellung der ID-Karte ändern oder ergänzen möchten, setzen Sie sich mit dem Meldeamt in Verbindung.

Identitätskarte - PIN und PUK

Wenn Sie Ihre PIN und PUK vergessen haben setzen Sie sich mit dem Meldeamt in Verbindung.

Was Sie erhalten

Sie erhalten eine elektronische Identitätskarte.

Fristen und Fälligkeiten

Man kann seine Identitätskarte ganzjährig erneuern.

Kosten

Für die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte ist eine Gebühr von 22,00 Euro geschuldet.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Zugang zum Dienst

Datei

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 13.04.2026, 09:27 Uhr