Ausländische Ehepartner:
Bitte wenden Sie sich an unser Standesamt damit wir Ihnen alle notwendigen Informationen zu den benötigten Dokumenten vorab zuschicken können.
Wohnsitzbescheinigungen, die internationalen Geburtsurkunden und das internationale Ehefähigkeitszeugnis oder nur das „Nulla Osta al matrimonio /Unbedenklichkeitserklärung zur Trauung“ (je nach Herkunftsland).
Minderjährige Ehepartner:
Es ist die Ermächtigung zum Vollzug der Trauung erforderlich, die vom Jugendgericht ausgestellt wird, welches für den Wohnort der/des Minderjährigen zuständig ist.