Eheschließung

Informationen zum Ablauf und den Möglichkeiten einer Eheschließung – standesamtlich oder kirchlich.

Dienst aktiv

Eheschließung

Für wen

Für Paare unterschiedlichen Geschlechts, die eine Ehe eingehen wollen.

Beschreibung

Die Ehe kann entweder vor einem Standesbeamten/einer Standesbeamtin oder vor einem Geistlichen in Anwesenheit von zwei Zeugen geschlossen werden.

So geht's

Die Trauung kann erst am vierten Tag nach Ende der Veröffentlichung des Aufgebotes vollzogen werden.
Wenn die Eheschließung nicht innerhalb von 180 Tagen ab dem letzten Tag der Veröffentlichung des Eheaufgebotes stattfindet, dann verliert das Eheaufgebot seine Gültigkeit.

Nach Veröffentlichung des Eheaufgebotes nehmen Sie Kontakt zum Standesamt auf:

  • um den Tag und den Ort der standesamtlichen Eheschließung zu vereinbaren
  • um bei katholischer oder akatholischer Trauung die Unbedenklichkeitserklärung für den Pfarrer bzw. die Ermächtigung für einen/einer anderen Geistlichen, die Trauung vorzunehmen, einzuholen.

Was ist notwendig

Die Standesbeamten werden Sie über die jeweils notwendigen Schritte informieren und/oder die notwendigen Verfahren abwickeln.

STANDESAMT 

Für alle Fragen und Informationen zu Ihrer Trauung wenden Sie sich an unsere Standesbeamten im Rathaus - Erdgeschoss Zimmer 6 A/B oder senden Sie eine E-Mail an buergerdienste@eppan.eu oder rufen Sie uns an: Telefonnummer +39 0471 084 457.


Was Sie erhalten

Ehebescheinigung und Hinterlegung des Trauaktes.

Fristen und Fälligkeiten

Die Eheschließung muss innerhalb von 180 Tagen nach dem letzten Tag der Veröffentlichung des Eheaufgebotes stattfinden.

Kosten

  • Stempelmarke für Antrag Eheaufgebot 16,00 Euro
  • für die zusätzliche Saalreservierung im Zeremonienort: Lanserhaus fallen Extra Gebühren an
  • je nach Dienstzeiten fallen verschiedene Gebühren an
  • bei Trauung nicht ansässiger Bürger fallen zusätzliche Gebühren an

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Ausländische/r Ehepartner/in:

Es sind die Wohnsitzbescheinigung, die internationale Geburtsurkunde und das internationale Ehefähigkeitszeugnis (Bescheinigung über die Heiratsfähigkeit) erforderlich. Für bestimmte Länder ist ein „Nulla Osta al matrimonio /Unbedenklichkeitserklärung zur Trauung “ notwendig.

Minderjährige/r Ehepartner/in:

Es ist die Ermächtigung zum Vollzug der Trauung erforderlich, die vom Jugendgericht ausgestellt wird, welches für den Wohnort der/des Minderjährigen zuständig ist.

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Datei

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 05.05.2026, 08:44 Uhr