Ausländische/r Ehepartner/in:
Es sind die Wohnsitzbescheinigung, die internationale Geburtsurkunde und das internationale Ehefähigkeitszeugnis (Bescheinigung über die Heiratsfähigkeit) erforderlich. Für bestimmte Länder ist ein „Nulla Osta al matrimonio /Unbedenklichkeitserklärung zur Trauung “ notwendig.
Minderjährige/r Ehepartner/in:
Es ist die Ermächtigung zum Vollzug der Trauung erforderlich, die vom Jugendgericht ausgestellt wird, welches für den Wohnort der/des Minderjährigen zuständig ist.