Eheaufgebot

Informationen zum Eheaufgebot für standesamtliche, katholische und andere kirchliche Trauungen sowie zur Beantragung der Veröffentlichung des Eheaufgebots an der digitalen Amtstafel der Gemeinde.

Dienst aktiv

Eheaufgebot

Für wen

Für Paare unterschiedlichen Geschlechts, die heiraten möchten und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Beschreibung

Vor der Eheschließung müssen die Brautleute beim Standesamt der Wohnsitzgemeinde eines der beiden Partner das Eheaufgebot beantragen.

Das Eheaufgebot wird anschließend auf der digitalen Amtstafel der Gemeinde veröffentlicht, wie laut Gesetz vorgeschrieben.

So geht's

Nehmen Sie persönlichen oder telefonischen Kontakt zum Standesamt unter der Nummer +39 0471 084457 auf und vereinbaren Sie einen Termin, um die notwendigen Kontrollen durchführen zu lassen und das Antragsprotokoll für die Veröffentlichung des Eheaufgebots zu unterzeichnen.

Was ist notwendig

Die Dokumente, die bei der Antragsstellung des Eheaufgebotes vorzulegen sind, hängen von der Staatsbürgerschaft der Brautleute ab.

Italienische Staatsbürger:

Personalausweise der Brautleute

EU-Staatsbürger:

  • Personalausweise der Brautleute
  • Internationale Geburtsurkunden 
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Meldebescheinigungen 

Nicht EU-Staatsbürger:

  • Personalausweise der Brautleute
  • Nulla Osta al matrimonio

Das Standesamt informiert Sie, über die benötigten Dokumente, um dann die notwendigen Verfahren abzuwickeln.

Bei einer kirchlichen Trauung müssen die Brautleute dem Standesamt den vom Pfarrer oder Geistlichen unterschriebenen Antrag auf Veröffentlichung vorlegen.

STANDESAMT 

Für alle Fragen und Informationen wenden Sie sich an unsere Standesbeamten im Rathaus - Erdgeschoss Zimmer 6 A/B oder senden Sie eine E-Mail an buergerdienste@eppan.eu oder rufen Sie uns an: Telefonnummer +39 0471 084 457.

Was Sie erhalten

Nach Veröffentlichung des Eheaufgebotes auf der digitalen Amtstafel der Gemeinde wird das Brautpaar berechtigt zu heiraten, wenn innerhalb der gesetzlichen Frist kein Einspruch vorgenommen wird.

Fristen und Fälligkeiten

Nach der erfolgten Veröffentlichung des Eheaufgebotes auf der digitalen Amtstafel muss die Trauung innerhalb von 180 Tagen erfolgen, andernfalls wird das Aufgebot ungültig.

Kosten

  • 1 x Stempelmarke zu 16,00 Euro, wenn beide Brautleute in der Gemeinde Eppan a.d.W. ansässig sind. 
  • 2 x Stempelmarken zu jeweils 16,00 Euro, wenn die Brautleute nicht in derselben Gemeinde ansässig sind.
  • Für ausländische Brautpaare welche nicht Italien ansässig sind, entfällt die Pflicht zur Anbringung einer Stempelmarke.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 21.08.2026, 10:04 Uhr