Bindungen: Unbedenklichkeitserklärungen für die Löschung, für grundbücherliche Durchführungen und für die Befreiung vom Landesmietzins

Beantragung der Unbedenklichkeitserklärungen für die Löschung von Bindungen, für grundbücherliche Durchführungen und für die Befreiung des Landesmietzinses im Rahmen der gemeindlichen Zuständigkeit

Dienst aktiv

Themen
real estate

Für wen

Für alle Bürgerinnen und Bürger, die Eigentümer*innen von Liegenschaften sind, welche etwaiger Bindungen unterliegen und dafür eine Unbedenklichkeitserklärung benötigen.

Beschreibung

Die Unbedenklichkeitserklärung, welche zur Löschung der Bindung, für die grundbücherliche Durchführung eines Teilungsplanes/Hausteilungsplanes eines materiell geteilten Gebäudes oder für die Befreiung von der Einhaltung des Landesmietzinses erforderlich ist, wird von der jeweiligen Gemeinde ausgestellt. 

Für Bindungen, die nicht unter Artikel 79 des Landesgesetzes Nr. 13 von 1997 oder Artikel 39 des Landesgesetzes Nr. 9 von 2018 fallen, wird empfohlen, sich an das Landesamt für Wohnbauprogrammierung (Tel. 0471 418710) zu wenden, um zu klären, ob eine Unbedenklichkeitserklärung auf Provinzebene erforderlich ist.

So geht's

  • Das Antragsformular kann zusammen mit den erforderlichen Unterlagen auf folgende Weise eingereicht werden:
    • Digital mittels E-Mail oder PEC-Mail
    • Persönlich am Schalter des Bauamts
  • Antrag beim Grundbuchsamt:
    Im Falle von Löschungen von Bindungen oder grundbücherlichen Durchführungen muss dem beim Grundbuchamt Kaltern einzureichenden Antrag auf Löschung/grundbücherliche Durchführung die zuerst von der Gemeinde ausgestellte Unbedenklichkeitserklärung beigelegt werden. Mittels folgendem Link finden Sie die Formulare für den Grundbuchsantrag: https://kataster-grundbuch.provinz.bz.it/de/formulare

Was ist notwendig

Ausgefülltes Antragsformular mit den beizufügenden Unterlagen.

Was Sie erhalten

Eine Unbedenklichkeitserklärung für die Löschung von Bindungen, für die grundbücherliche Durchführung eines Teilungsplanes/Hausteilungsplanes eines materiell geteilten Gebäudes oder für die Befreiung von der Einhaltung des Landesmietzinses.

Fristen und Fälligkeiten

Die maximale Bearbeitungszeit beträgt 30 Tage ab dem Datum der Protokollierung des Antrags.

Kosten

  • Stempelgebühr für den Antrag: € 16,00
  • Stempelgebühr für die Ausstellung: € 16,00
  • Sekretariatsgebühren: € 10,00 (im Falle einer Unbedenklichkeitserklärung) oder € 20,00 (im Falle der Erklärung um Befreiung)

Zahlungsmodalitäten aller Beträge:

  • Direktzahlung am Schalter des Bauamts
  • Überweisung auf das Konto des Gemeindeschatzamtes der Gemeinde Eppan a.d.W. bei der Raiffeisenkasse Überetsch

Bankverbindung:

IBAN - IT03N0825558160000300099007 

SWIFT/BIC - RZSBIT21048

Zahlungsgrund:

Angabe der Parzelle

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Datei

Kontakte

Bauwesen (Dienststelle 3.1)

RATHAUSPLATZ 1, 39057 EPPAN AN DER WEINSTRASSE+39 0471 084464bauwesen@eppan.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 23.09.2026, 14:33 Uhr