Gründung einer Lebenspartnerschaft

Informationen zur Gründung einer Lebenspartnerschaft für zwei volljährige Personen desselben Geschlechts vor dem Standesamt.

Dienst aktiv

Gründung einer Lebenspartnerschaft

Für wen

Volljährige Personen des selben Geschlechts, die im Besitz der Voraussetzungen sind, eine Ehe zu schließen.

Beschreibung

Zwei volljährige Personen des selben Geschlechts können vor einem Standesbeamten bzw. vor einer Standesbeamtin und in Anwesenheit zweier ZeugInnen eine Lebenspartnerschaft gründen.

So geht's

Erster Schritt –Antrag auf Gründung einer Lebenspartnerschaft:

  • Nehmen Sie Kontakt zum Standesamt auf, um das Verfahren einzuleiten und den Antrag zu unterzeichnen.
  • Wird die Lebenspartnerschaft nicht innerhalb von 180 Tagen ab dem Antrag begründet, gilt der Antrag als verfallen und muss erneut eingereicht werden.

Zweiter Schritt – Gründung der Lebenspartnerschaft:

  • Die Gründung der Lebenspartnerschaft erfolgt in Anwesenheit zweier von den LebensparterInnen gewählten Zeugen.
  • Ein Standesbeamter bzw. eine Standesbeamtin führt die Zerimonie für die Gründung der Lebenspartnerschaft durch und trägt die Partnerschaft in das einschlägige standesamtliche Register ein.

Was ist notwendig

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind: Die Standesbeamten werden Sie über die jeweils notwendigen Schritte informieren und/oder die notwendigen Verfahren abwickeln.

STANDESAMT

Für alle Fragen und Informationen wenden Sie sich an unsere Standesbeamten im Rathaus - Erdgeschoss Zimmer 6 A/B oder senden Sie eine E-Mail an buergerdienste@eppan.eu oder rufen Sie uns an: Telefonnummer +39 0471 084 457.

Was Sie erhalten

Bescheinigung der Lebenspartnerschaft und diesbezügliche Hinterlegung des Aktes im Register des Standesamtes.

Fristen und Fälligkeiten

Die Gründung einer Lebenspartnerschaft kann ganzjährig vorgenommen werden.

Kosten

  • Kosten für Trauungen und Lebenspartnerschaften (siehe Preisliste) 

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Datei

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 05.05.2026, 08:51 Uhr