Beglaubigung einer Kopie in Fremdsprache
Die Beglaubigung eines in einer Fremdsprache ausgestellten Dokuments ist möglich, sofern sichergestellt ist, dass die Kopie mit dem Original vollständig übereinstimmt. Kann nicht mit absoluter Sicherheit festgestellt werden, dass das vorgelegte Dokument ein Original ist, oder stimmt die Kopie nicht exakt mit dem Original überein, kann die Beglaubigung nicht vorgenommen werden.