Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene - Bettenstopp

Mit Gemeinderatsbeschluss wurde am 28.09.2023 die Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten genehmigt.

Interessierte Betriebe können die Anträge um Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene stellen.

Für die Anträge um Zuweisung darf ausschließlich die eigens hierfür vom Gemeindeamt bereit gestellte Modulistik verwendet werden.

Die Anträge werden vierteljährlich (innerhalb 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember)  angenommen. Im Hinblick auf die Vorzugskriterien und die Verfügbarkeit des Kontingents wird nach Ablauf jeden Trimesters eine Rangordnung erstellt und anschließend die Zuweisung der Gästebetten vorgenommen.

Die Anträge können entweder über zertifizierte elektronische Post (PEC) an die Adresse eppan.appiano@legalmail.it, über E-Mail an die Adresse info@eppan.eu oder persönlich im Protokollamt der Gemeinde, mit Vermerk des Datums und genauer Zeitangabe der Vorlage, eingereicht werden.

Weitere Informationen können Sie der Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten entnehmen.

Verordnung Zuweisung von Gästebetten

Formular Zuweisung Gästebetten

Zuständig

DEU