Interessierte Bürger können ganzjährig um die Zuteilung von Brenn- und/oder Nutzholz ansuchen. Die Ansuchen werden bis 30. September bzw. 31. Dezember gesammelt alsdann die Zuteilung erfolgt. Der entsprechende Bedarf wird von der Forstbehörde ausgezeigt. In der Folge können die Interessierten das Holz aufarbeiten.
Mit Beschluss der Eigenverwaltung Bürgerlicher Nutzungsrechte Nr. 68vom 19.11.2024 wurden die Richtpreise für die Holzzuteilungen an Gemeindebürger im Jahr 2024 und die Folgejahre genehmigt.
Richtpreise 2024 und Folgejahre