Wahlsprengelvorsitzende und Stimmzähler*innen

Anlässlich einer jeden Wahl werden für jede Wahlsektion ein Präsident und drei bzw. vier Stimmzähler*innen ernannt.

Die Ernennung der Wahlsektionspräsidenten wird vom Oberlandesgericht in Trient vorgenommen. Dort wird auch ein Verzeichnis der möglichen Präsidenten geführt, das alljährlich vom Verantwortlichen des Wahlamtes ajourniert wird.

Das Verzeichnis der Stimmzähler*innen wird jährlich von der Gemeindewahlkommission ajourniert. Aus diesem Verzeichnis werden vor jeder Wahl die Stimmzähler und Stimmzählerinnen ernannt.

Zuständig

Formulare

DEU