Wahlausweis

Im Jahr 2001 wurde der Wahlausweis das erste Mal an die Wähler verteilt. Der Wahlausweis ist für 18 Wahlgänge gültig und muss deshalb aufbewahrt und bei den nächsten Wahlen wieder verwendet werden.

Der Wahlausweis muss bei den Wahlen gemeinsam mit einem Personalausweis im Sektionswahlamt vorgewiesen werden. Pro Wahlgang wird dann jeweils ein Abschnitt des Ausweises mit dem Datum der Wahl und dem Sektionsstempel versehen.

Der Wahlausweis wird jedem Wähler von Amtswegen zugestellt. Bei Verlust des Wahlausweises, muss sich der Interessierte an seine Wohnsitzgemeinde wenden, welche ihm ein Duplikat ausstellt.

Bei Verlegung des Wohnsitzes in eine andere Gemeinde, stellt die neue Wohnsitzgemeinde dem Wähler einen neuen Wahlausweis aus und zieht den alten Wahlausweis ein.

Bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde mit Änderung der Wahlsektion, wird dem Wähler eine Etikette mit den aktuellen Daten zugesandt, die er auf dem Wahlausweis anbringen muss.

Da es seit 2001 bereits mehr als 18 Wahlgänge gegeben hat, sollte vor jeder Wahl kontrolliert werden, ob noch freie Abschnitte auf dem Wahlausweis für die Anbringung des Sektionsstempels und des Datums zur Wahl vorhanden sind.

Sollten alle Abschnitte mit einem Stempel versehen sein, so muss sich der Wähler mit dem vollen Wahlausweis an das Wahlamt der Gemeinde wenden, wo ein neuer Wahlausweis ausgestellt wird.

Zuständig

Formulare

DEU