Wahlrecht der EU-Bürger*innen für die Wahl des Gemeinderats und Direktwahl des Bürgermeisters

EU-Bürger*innen, welche 4 Jahre ununterbrochen in einer Gemeinde der Provinz Bozen ansässig waren, haben bei den Wahlen der Gemeindeorgane die Möglichkeit das aktive Wahlrecht in ihrer Wohnsitzgemeinde auszuüben. Die in Italien ansässigen EU-Bürger*innen müssen innerhalb von 90 Tagen vor dem eigentlichen Wahltermin einen Antrag auf Eintragung in die spezifische Zusatzwählerliste, die von der Wohnsitzgemeinde errichtet wurde, stellen. Der Antrag kann entweder direkt im zuständigen Gemeindeamt gestellt werden, oder mittels Einschreiben unter Beilegung einer Fotokopie des Personalausweises auf dem Postweg der Gemeinde zugeschickt werden.

Im Antrag ist außer Familien-, Vornamen, Geburtsort und Geburtsdatum folgendes anzugeben:

  • Nachweis der Staatsbürgerschaft
  • Wohnsitzadresse sowohl in Italien als auch im Herkunftsland
  • Besitz der Wahlfähigkeit im Herkunftsland
  • Nachweis, dass weder Vorstrafen vorliegen, noch Prozesse anhängig sind, die im Herkunftsland zu einem Verlust der Wahlberechtigung führen könnten.

Das vorgesehene Antragsformular ist im Wahlamt der Gemeinde erhältlich. Bei Annahme des Antrages wird vom Wahlamt der Gemeinde der persönliche Wahlausweis ausgehändigt, auf welchem die Sektion und die Adresse des Wahllokals angegeben sind.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Zuständig

DEU